Informationen zum Umgang mit kalten Brandstellen
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger
ein Brand in Ihrer Wohnung bez. in Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die russverschmutzt sind.

Mit dieser Empfehlung wollen wie Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bez. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bez. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

 

Gefährdungseinschätzung
 Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokelte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und der Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abkühlung der Rauchgase.

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so starken Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten.

 

Erstmaßnahmen
Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen im  nicht vom Brand betroffenen Bereich verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck russbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum abtreten der Schuhe aus. 

Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollen diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn Sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind. 

 

Reinigung und Sanierung 
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z. B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), könne ohne Einhaltung bestimmter Schmutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. 

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch von Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen nicht von brandbetroffenen Bereichen verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird. 

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu Ihrem eigenen Schutz beachtet werden:

- Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff,

- für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske oder Schutzgruppe FFP2/FFP3,

- Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten,

- Gummihandschuhe für Nassarbeiten.

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dieses zulässt. Filtrierende  Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

 

Entsorgung
Schon bei den Aufräumarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden:

verwertbare Bestandteile,

nicht verwendbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und russbeaufschlagter          Materialien,

besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle).

Beispiele für verwertbare Bestandteile sind:

Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung),

nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling).

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden,

Brennbare Bestandteile (verkokelte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.

Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.  Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmte Wertstoffhöfe abgegeben werden, wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltene Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden. 

 

Bezugsadressen für Schutzausrüstung und Ansprechpartner zu Fragen der Brandschadensbeseitigung entnehmen Sie bitte den "Gelben Seiten" unter den Stichworten:

- Brandschadenbeseitigung,

- Arbeitsschutzausrüstung oder Berufsbekleidung.

 

Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände richten Sie bitte an das

             Umweltamt der Stadt Drensteinfurt

             Landsbergplatz

             48317 Drensteinfurt

             (Tel.: 02508/995-0)

Quellennachweis

"Empfehlungen zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden", Bundesgesundheitsamt 1990,

Rotard, W. (Bundesumweltamt): "Gefahrstoffe nach Bränden - Sanierungsleitwerte", Vortragsmanuskript, abgedruckt im Tagungsband der VdS-Fachtagung "Sanierung von Brandschäden", Oktober 1996,

"Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357)", VdS Schadenverhütung Verlag, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln.